Diese Drohung wiegt weniger schwer als jene vom 21. Februar 2022. Eine Strafe von einem Monat Freiheitsstrafe wird als angemessen erachtet, wovon 20 Tage Freiheitsstrafe asperierend zu berücksichtigen sind. Letztlich schrieb der Beschuldigte 1 im Nachgang zum Telefonat vom 22. Februar 2022 eine Vielzahl von Textnachrichten an die Freundin des Privatklägers. Angesichts des Textinhalts («ich bringe de dört um», «Ich mache de kabut», «er [werd]