Dennoch lösten die Drohungen beim Privatkläger gemäss Beweisergebnis Angst und (sehr grossen) Respekt davor aus, was noch hätte passieren können. Konkret ist zu den einzelnen Vorfällen Folgendes festzuhalten: Am 21. Februar 2022 drohte der Beschuldigte 1 dem Privatkläger, er bringe ihn um und seine Familie werde es zu spüren bekommen. Diese Drohung erfolgte anlässlich der körperlichen Auseinandersetzung, womit der Beschuldigte 1 ihnen sogleich Nachdruck verlieh.