1 aStGB eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, wenn der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert, dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, welcher eine ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (VBRS-Richtlinien, S. 46). Vorliegend riss der Beschuldigte 1 den Privatkläger an der Kapuze zu Boden, begab sich über bzw. auf den Privatkläger und verpasste diesem vier bis fünf Faustschläge gegen den Kopf und ins Gesicht, sodass dieser ein schmerzhaftes blaues Auge sowie eine Schürfwunde davontrug.