Im Ergebnis wirkt sich die subjektive Tatschwere indes neutral aus. Die Kammer veranschlagt für den Schuldspruch wegen Urkundenfälschung eine Strafe von 40 Tagen Freiheitsstrafe. Davon ist ein Monat asperierend zu berücksichtigen. Die vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe beträgt 44 Monate. 12.3.4 Asperation für die einfache Körperverletzung Die VBRS-Richtlinien sehen für den Tatbestand der einfachen Körperverletzung gemäss Art.