Geschütztes Rechtsgut von Art. 251 StGB ist das Vertrauen, welches einer Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel entgegengebracht wird (BOOG, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 5 zu Vor Art. 251 StGB). Die VBRS- Richtlinien sehen beim Tatbestand der Urkundenfälschung eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor, wenn der Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist. Straferhöhend bzw. -mindernd wirkt sich der in die Fälschung gesteckte Aufwand sowie die Art des anvisierten Vorteils aus (VBRS-Richtlinien, S. 50).