Fazit zu den Tatkomponenten Unter Berücksichtigung sämtlicher objektiver und subjektiver Tatkomponenten ist von einem noch leichten Tatverschulden auszugehen. Die Kammer erachtet eine Strafe von 26 Monaten Freiheitsstrafe als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. Diese Freiheitsstrafe ist im Umfang von 17 Monate auf die Einsatzstrafe zu asperieren. Es resultiert als Zwischenergebnis eine Freiheitsstrafe von 43 Monaten. 12.3.3 Asperation für die Urkundenfälschung Geschütztes Rechtsgut von Art.