Gerade einmal zwölf Tage nach der polizeilichen Anhaltung im Kanton Aargau, welche zur Verurteilung vom 17.01.2023 führte, attackierte er den Straf- und Zivilkläger tätlich. Es lief und läuft zudem auch das Verfahren betreffend Schändung, welches aktuell beim Obergericht des Kantons Bern hängig ist. Auch nachdem das vorliegende Strafverfahren wegen der tätlichen Übergriffen auf den Straf- und Zivilkläger eröffnet wurde, delinquierte der Beschuldigte unbeeindruckt weiter und