So wurde er in den letzten zehn Jahren bereits fünfmal – unter anderem wegen einschlägiger Delikte, namentlich Raufhandel und einfacher Körperverletzungen – zu unbedingten Strafen verurteilt (p. 403 ff.). Selbst eine vom Amtsgerichtsstatthalter Thal-Gäu am 12.02.2019 ausgesprochene unbedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie hängige Strafverfahren schreckten den Beschuldigten nicht davon ab, weiter zu delinquieren. Gerade einmal zwölf Tage nach der polizeilichen Anhaltung im Kanton Aargau, welche zur Verurteilung vom 17.01.2023 führte, attackierte er den Straf- und Zivilkläger tätlich.