122 aStGB); - Schändung: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe (Art. 191 aStGB); - Urkundenfälschung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Art. 251 Ziff. 1 StGB); - Einfache Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 123 Ziff. 1 aStGB); - Drohung (mehrfach): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 180 Abs. 1 StGB); - Beschimpfung (mehrfach): Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen (Art. 177 Abs. 1 StGB); Bezüglich der schweren Körperverletzung liegt zwar ein Versuch vor.