er wird gse wer ich bin» [...]. Der Beschuldigte tätigte die vorgenannten Äusserungen und Nachrichten während der Auseinandersetzung vom 21.02.2022 resp. nachdem er bei ebendieser Auseinandersetzung körperlich auf den Straf- und Zivilkläger eingewirkt hatte. Er drohte dem Straf- und Zivilkläger und Handlungen gegen die körperliche Integrität sowie diejenige seiner Familienmitglieder, einem der höchsten Rechtsgüter, an. Er stellte ihm damit schwere Nachteile für Leib und Leben seiner selbst und seiner Familienangehörigen in Aussicht, was geeignet ist, jemanden in Angst und Schrecken zu versetzen.