Auges sowie ein Schwindelgefühl zur Folge hatte (Urteil des Bundesgerichts 6S.386/2003 vom 18. Mai 2004 E. 3), und einen Schlag ins Gesicht, aufgrund dessen der Geschädigte zu Boden ging und einige Zeit bewusstlos liegen blieb sowie ein «blaues Auge» und eine blutende Schramme erlitt (Urteil des Bundesgerichts 6B_822/2020 vom 13. April 2021 E. 3.4) als einfache Körperverletzung gewertet. 10.2.2 Subsumtion Der erforderliche Strafantrag wurde vom Privatkläger fristgerecht gestellt (SK 24 95 pag. 198).