Theoretische Grundlagen zu Art. 123 Ziff. 1 StGB Nach Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB macht sich der einfachen Körperverletzung schuldig, wer vorsätzlich einen Menschen in anderer als schwerer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt. In leichten Fällen kann das Gericht die Strafe mildern (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB [per 1. Juli 2023 aufgehoben]). Eine Tätlichkeit im Sinne von Art.