Die einwirkenden Kräfte waren auch deshalb erheblich, weil der Kopf des Straf- und Zivilklägers auf der Erde lag und mithin nicht nachgeben konnte. Es lag also nicht mehr im Machtbereich des Beschuldigten, sondern ist vielmehr dem Glück und Zufall zu verdanken, dass der Straf- und Zivilkläger keine schwerwiegenderen und bleibenden Verletzungen davontrug.