Gemäss dem rechtsmedizinischen Aktengutachten vom 21.07.2022 kann ein kräftiger dumpfer Schlag direkt auf den Augapfel indessen – neben Blutungen, Ablösungen der Netzhaut und Eröffnung des Augapfels – im schlimmsten Fall zu einer Erblindung führen (p. 94), was ohne weiteres als schwere Körperverletzung zu qualifizieren wäre (Unbrauchbarmachen eines wichtigen Organes [vgl. BSK StGB-ROTHE/BERKEMEIER, 4. Aufl. 2019, Art. 122 N 13]).