I.________ zeigte dem Beschuldigten auf verschiedene Art und Weise, dass sie mit seinen Handlungen nicht einverstanden war (Kopf wegdrehen, Beissversuche, Beine zusammenklemmen), was der Beschuldigte 2 auch wahrnahm. All dies hielt ihn nicht davon ab, weiterzumachen. Durch das Festhalten und Fixieren zwang der Beschuldigte 2 I.________ kausal, seine Berührungen an Bauch, Hüfte, unter der Brust und am Intimbereich zu dulden. Die geschilderten Handlungen sind – insbesondere die Berührung am Intimbereich unter der Kleidung von I.________ – als sexuelle Handlungen zu qualifizieren […].