87 rigen Abschnitt Urteil des Bundesgerichts 6B_317/2024 vom 5. August 2024 E. 4.2). Eine schlafende Person ist als solche widerstandsunfähig (Urteil des Bundesgerichts 6B_128/2012 vom 21. Juni 2012 E. 1.5). Subjektiv ist Vorsatz erforderlich. Aus der Formulierung «in Kenntnis ihres Zustandes» folgt insbesondere, dass der Täter Kenntnis von der Widerstands- oder Urteilsunfähigkeit des Opfers haben muss. Eventualvorsatz genügt (Urteil des Bundesgerichts 6B_317/2024 vom 5. August 2024 E. 4.2 mit Hinweisen).