85 Zusammenfassend erachtet die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Privatklägers, welche in Einklang mit den Aussagen der Zeugin AJ.________ sowie der KEZ-Aufnahme Nr. 2 stehen, den angeklagten Sachverhalt gemäss Ziff. I.1 der Anklageschrift als erstellt.