Er sagte selbst aus, man könnte erblinden (p. 28 Z. 352) und die Augen brauche man zum Leben (p. 29 Z. 363). Im rechtsmedizinischen Gutachten wurde sodann auch festgehalten, dass mögliche Folgen eines direkten Schlages auf den Augapfel beispielsweise Blutungen, Ablösung der Netzhaut, eine Eröffnung des Augapfels und im schlimmsten Fall eine Erblindung sein könnten (p. 94).