83 seitig geschlagen, irgendwie habe er ihn wohl einfach im Gesicht getroffen, obwohl er das nicht gewollt habe (pag. 1321 Z. 35 f.). Auf Frage, ob er den Privatkläger geschlagen habe, nachdem dieser gestolpert und umgefallen sei und er den Schraubenzieher weggeschmissen habe, oder ob dies vorher gewesen sei, erklärte der Beschuldigte 1: «Vorher, bevor er den Schraubenzieher gezogen hat» (pag. 1321 Z. 43 ff.). Konfrontiert mit seinen bisher anders lautenden Aussagen meinte der Beschuldigte 1, die heutige Version sei die richtige, damals habe er das falsch erklärt bzw. falsch verstanden.