28 Z. 323 ff.). Diesen Ablauf wiederholte er sodann in der nächsten Aussage, wonach er den Privatkläger zwei Mal gegen die Beine geschlagen habe, dieser umgefallen sei, er auf ihn draufgegangen sei, ihn zwei bis drei Mal ins Gesicht geschlagen und ihm dann den Schraubenzieher weggenommen habe (SK 24 95 pag. 28 Z. 328 ff.). Mithin schilderte der Beschuldigte 1 einerseits, er habe dem Privatkläger zuerst den Schraubenzieher weggenommen, bevor er sich auf diesen gesetzt habe, während er andererseits angab, bereits auf ihm gesessen zu sein, als er ihm den Schraubenzieher weggenommen habe.