Der Beschuldigte 1 schilderte bereits im Rahmen seiner erstmaligen Aussage zur Sache bei der Staatsanwaltschaft unterschiedliche Abläufe der Auseinandersetzung insbesondere bezüglich der Frage, wann er sich auf den Privatkläger gesetzt und wann er diesem den Schraubenzieher weggenommen habe. Zuerst habe er, nachdem er gesehen habe, dass dieser den Schraubenzieher ziehe, zweimal geschlagen, worauf dieser zu Boden gefallen sei, er dem Privatkläger den Schraubenzieher weggenommen und dann gesehen habe, dass dieser auch ein Messer in der Tasche habe, weshalb er auf diesen drauf gesessen sei und ihn gepackt habe (SK 24 95 pag. 26 Z. 256 ff., vgl. auch pag. 27 Z. 305 ff.).