- Nach der anderen Version will der Beschuldigte schon von Weitem gesehen haben, dass der Straf- und Zivilkläger einen Schraubenzieher in den Händen hielt, dieser soll einfach körperlich gezeigt haben, dass er diesen einzusetzen bereit sei. Er – der Beschuldigte – habe deshalb um sein Leben gefürchtet, sich aber trotzdem aus 40 Schritten Entfernung zu diesem begeben, wobei ein Messer dann erst auf Nachfrage erwähnt wurde. Er – der Beschuldigte – will dem Strafund Zivilkläger zwei Schläge verpasst haben, der Schraubenzieher sei zu Boden gefallen und er will diesen behändigt und weggeworfen haben.