Im weiteren Verlauf der Einvernahme schilderte der Beschuldigte den Ablauf leicht anders: Demnach soll der Straf- und Zivilkläger umgefallen sein, er sei auf ihn draufgegangen, habe in zwei bis drei Mal ins Gesicht geschlagen, ihm den Schraubenzieher weggenommen und weggeworfen und sei gegangen (p. 28 Z. 323 ff., 329 f.). Der Beschuldigte ergänzte aber sogleich, als er das Messer gesehen habe, sei er auf dem Straf- und Zivilkläger geblieben, bis er die Sirenen gehört habe (p. 28 Z. 331 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung unterbreitete der Beschuldigte dem Gericht sodann nachmals eine klar divergierende Version des Ablaufs der Auseinandersetzung: