Gemäss den Aussagen des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft soll der Straf- und Zivilkläger ihn von weitem her beleidigt haben. Sie seien sodann aufeinander zugegangen und hätten sich auf der Mitte der Strasse getroffen, wo es bereits «gräblet» habe (p. 25 Z. 240 ff.). Er – der Beschuldigte – habe den Straf- und Zivilkläger mit den Beinen geschlagen und dieser sei – wie der Straf- und Zivilkläger ausgesagt habe – rückwärtsgegangen, habe den Schraubenzieher gezogen und mit diesem vor seinem Gesicht «herumgefuchtelt». Er habe dann mit den Fäusten in das Gesicht des Straf- und Zivilklägers geschlagen, danach sei dieser umgefallen.