76 und habe sein Blut wegspritzen sehen. Erst als er in der Ferne eine Sirene gehört habe und Passanten angefangen hätten zu schreien, habe der Beschuldigte 1 von ihm abgelassen (SK 24 95 pag. 40 Z. 86 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft schilderte der Privatkläger diese Situation weitgehend gleich, mit geringfügigen Abweichungen resp. Nuancen bezüglich der Abfolge des Notrufs im Verhältnis zum Losrennen des Beschuldigten 1 in seine Richtung (während der Beschuldigte 1 gemäss Erstaussage losrannte, als er gesehen habe, wie der Privatkläger telefonierte [SK 24 95 pag.