Dann sei der Beschuldigte 1 sofort auf ihn zu gerannt. Bevor der Beschuldigte 1 bei ihm gewesen sei, habe er der Polizei sagen können, was passiere, wobei er dem Beschuldigten 1 auch noch kurz habe ausweichen können. Während des Telefonats sei er rückwärts gerannt und gestolpert, weshalb er rückwärts gefallen sei und sich den Kopf bei der Landung angestossen habe. Der Beschuldigte 1 sei sogleich über ihn gekommen und habe seine Arme blockiert. Er (der Privatkläger) habe ihn darum gebeten, ihn aufstehen zu lassen, er habe gesagt, sie hätten beide eine Familie, er solle nicht so gnadenlos sein. Der Beschuldigte 1 habe mit beiden Fäusten in sein Gesicht geschlagen.