Er proklamierte auch, er sei derjenige auf der KEZ-Aufnahme Nr. 2, der «gib mir [?] Schrubezieher» (KEZ-Aufnahme Nr. 2 Min. 1:03 – 1:05) gesagt habe (p. 459 Z. 35 ff.). Er habe gesagt, der Beschuldigte solle ihm seinen Schraubenzieher zurückgegeben (p. 459 Z. 39 f.).