Der Straf- und Zivilkläger schilderte anlässlich der tatnächsten (polizeilichen) Einvernahme auch eigene Emotionen, indem er angab, er habe sich wie dein Boxsack gefühlt (p. 40 Z. 98 f.). Zudem sagte der Straf- Zivilkläger aus, er habe den Beschuldigten, darauf hingewiesen, dass sie Familien hätten und er habe den Beschuldigte aufgefordert, ihn aufstehen zu lassen (p. 40 Z. 95 f., p. 51 Z. 338 f., p. 52 Z. 390 f.). Das deckt sich wiederum mit der KEZ-Aufnahme Nr. 2, zumal auf der KEZ- Aufnahme Nr. 2 jemand sagte, er habe Kinder (p. 14; KEZ-Aufnahme Nr. 2 Min. 0:48) und Schreie wie «gang weg» (p. 14; KEZ-Aufnahme Nr. 2