Das lässt sich ohne weiteres mit der KEZ-Aufnahme Nr. 2 vereinbaren, wonach der Anrufer in Eile sagte, er sei am Bahnhof und jemand greife ihn an, zumal in der Folge vorerst kein Gespräch mehr möglich war (p. 14; KEZ-Aufnahme Nr. 2 Min. 0:10). Sodann sagte der Straf- und Zivilkläger konstant aus, er sei beim Rückwärtsgehen gestolpert und zu Boden gefallen. Der Beschuldigte sei sogleich über ihn gekommen und habe seine Hände blockiert bzw. eingeklemmt (p. 40 Z. 93 ff., p. 51 Z. 333 ff., p. 457 Z. 32 ff.).