der Beschuldigte habe eine Jacke vom Boden aufgehoben und sei wutentbrannt bzw. aufgebracht an ihr vorbei und in Richtung des Straf- und Zivilklägers gegangen (p. 36 Z. 24 ff., p. 441 Z. 29 ff., p. 445 Z. 25 ff). Danach habe sie Schreie gehört (p. 441 Z. 37). Das eigentliche Kerngeschehen der Auseinandersetzung habe sie aber nicht wahrgenommen (p. 422 Z. 25 ff.), insbesondere nicht, ob sich der Straf- und Zivilkläger in Richtung des Beschuldigten bewegt habe, zumal er in ihrem Rücken gewesen sei (p. 442 Z. 14 ff.).