Das Gericht erachtet es aufgrund dieser Umstände als erstellt resp. es ist mindestens in dubio davon auszugehen, dass es zwischen den Beteiligten eine ziemlich konkrete Verabredung gab, sich an diesem Abend beim Bahnhof / AI.________platz zu treffen und dass es auch dem Straf- und Zivilkläger bewusst war, dass es dabei einen «Ehrenkampf», Mann gegen Mann, bis einer am Boden liegt, aber nicht weiter, geben könnte.