Der Strafund Zivilkläger brachte in seinen Einvernahmen gleichzeitig mehrfach zum Ausdruck, er wäre darüber hinaus für einen fairen Kampf, Mann gegen Mann mit Fäusten, bereit gewesen. Fairness heisse, wenn jemand am Boden liege oder sage, es sei genug, sei der Kampf beendet (p. 50 Z. 307 ff., p. 454 Z. 32 ff., 40 ff.). Der Straf- und Zivilkläger suchte sodann nach Feierabend die Polizeiwache auf, nach eigenen Angaben, um in Erfahrung zu bringen, wie er sich verhalten dürfe, wenn es zu einem unfairen Kampf komme (p. 454 Z. 44 f.). Obwohl der Straf- und Zivilkläger am 22.02.2022 nicht mit einem Kampf gerechnet haben will (p. 455 Z. 1 ff.), wählte er aufgrund der geschlossenen Polizeiwache