Der Straf- und Zivilkläger habe ihm gesagt, er sei eine «Pussy», wenn er nicht komme (p. 27 Z. 282 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, so wie es der Straf- und Zivilkläger geschildert habe, seien beide dorthin gegangen, um zu «schlägle» (p. 471 Z. 41 f.). Der Straf- und Zivilkläger seinerseits sagte ebenfalls aus, die Worte Bahnhof und