Gemäss Bericht des AH.________spitals vom 26.05.2023 treten die Doppelbilder beim Linksblick ab zehn Grad nach wie vor auf (p. 415), was der Straf- und Zivilkläger anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte (p. 462 Z. 26 ff.). Der Straf- und Zivilkläger war bezüglich der Doppelbilder zwar bereits vorbelastet, diese wurden infolge des hier angeklagten Vorfalls indessen ausgeprägter, wobei sich der Straf- und Zivilkläger dadurch als nicht eingeschränkt erachtet (p. 462 Z. 33 ff.).