Diese Verletzung erforderte einen operativen Eingriff sowie einen Spitalaufenthalt im AH.________spital vom 23.02.2022 bis 28.02.2022 (p. 65, 92) und zog eine Arbeitsunfähigkeit vom 23.02.2022 bis 12.04.2022 zu 100% (p. 65, 94) sowie eine teilweise Arbeitsunfähigkeit vom 21.04.2022 bis 18.05.2022 nach sich (p. 414). Gemäss Bericht des AH.________spitals vom 26.05.2023 treten die Doppelbilder beim Linksblick ab zehn Grad nach wie vor auf (p. 415), was der Straf- und Zivilkläger anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte (p. 462 Z. 26 ff.).