Der Beschuldigte habe während ein bis zwei Minuten wiederholt auf den Kopf und das Gesicht des Straf- und Zivilklägers eingeschlagen, insbesondere habe er (mit einem oder mehreren Faustschlägen) direkt auf das linke Auge des Straf- und Zivilklägers geschlagen. Erst als Passanten zu schreien angefangen hätten und die herannahenden Sirenen ertönt seien, habe der Beschuldigte vom Straf- und Zivilkläger abgelassen und sei davongerannt.