Nachdem der Straf- und Zivilkläger gestolpert und rückwärts hingefallen sei, habe sich der Beschuldigte sofort über den Straf- und Zivilkläger begeben, diesem mit seinen Beinen beide Arme blockiert und begonnen, mit beiden Fäusten heftig ins Gesicht des Straf- und Zivilklägers zu schlagen. Der Beschuldigte habe während ein bis zwei Minuten wiederholt auf den Kopf und das Gesicht des Straf- und Zivilklägers eingeschlagen, insbesondere habe er (mit einem oder mehreren Faustschlägen) direkt auf das linke Auge des Straf- und Zivilklägers geschlagen.