Der Straf- und Zivilkläger habe zu diesem Zeitpunkt sein Mobiltelefon in der Hand gehalten, den Polizeinotruf (117) gewählt und sich aufgrund des herannahenden Beschuldigten rückwärts bewegt. Nachdem der Straf- und Zivilkläger gestolpert und rückwärts hingefallen sei, habe sich der Beschuldigte sofort über den Straf- und Zivilkläger begeben, diesem mit seinen Beinen beide Arme blockiert und begonnen, mit beiden Fäusten heftig ins Gesicht des Straf- und Zivilklägers zu schlagen.