Ein Kontaktversuch am Abend des 21. Februars 2022 blieb erfolglos, weshalb der Privatkläger am Morgen des 22. Februars 2022 auf der Arbeit des Beschuldigten 1 anrief und diesen ans Telefon verlangte. Anlässlich des anschliessend erfolgten Telefonats bezeichnete der Beschuldigte 1 den Privatkläger unbestrittenermassen als «Hurensohn» und teilte diesem mit, er werde ihn kaputtmachen. Nach Beendigung des Telefonats war der Beschuldigte 1 wütend, weil der Privatkläger sich erlaubte, ihn in der «Bude» anzurufen und ihn auf der Arbeit zu stören.