23 Z. 164 ff.). Schliesslich führte er auch später in der Einvernahme aus, als er zwei bis drei Treppenstufen hinuntergelaufen sei, habe der Privatkläger ihn am Kopf geschlagen, worauf sich dann der Kampf beim Lift ergeben habe (SK 24 95 pag. 24 Z.196 f.). Vor Vorinstanz erklärte der Beschuldigte 1, bevor er (beim Lift) habe gehen wollen, habe der Privatkläger ihm zwei Schläge in den Nacken gegeben, erst dann sei es zu dieser «Packerei» gekommen (SK 24 95 pag. 477 Z. 7 f.). Später gab der Beschuldigte 1 erneut an, nach gegenseitigen Beleidigungen sei er zurückgegangen und der Privatkläger habe ihm in den Nacken geschlagen (SK 24