Nachher sei Herr AF.________ dazwischen und habe den Privatkläger aufgefordert, den Schraubenzieher wegzutun, was dieser gemacht habe. Herr AF.________ habe dann ihm (dem Beschuldigten 1) gesagt, er solle einfach mal gehen. Dies habe er eigentlich auch machen wollen. Es habe dort beim Bahnhof zwei bis drei Tritte. Für ihn sei es das eigentlich gewesen, er habe sich umgedreht und gehen wollen, bis der Privatkläger ihm nachher hinten in den Kopf geschlagen habe und es dann zur weiteren Auseinandersetzung gekommen sei (pag. 1316 f. Z. 34 ff.).