Für den Beschuldigten sei die Sache danach geklärt gewesen und er sei gegangen, worauf der Straf- und Zivilkläger ihm auf der Treppe zwei Schläge in den Nacken gegeben habe. Daraufhin habe sich der Kampf ergeben; - In der zweiten Version solle der Straf- und Zivilkläger am Ende der Auseinandersetzung den Schraubenzieher gezogen habe. Vorher habe der Straf- und Zivilkläger dem Beschuldigten – als dieser habe gehen wollen – zwei Schläge in den Nacken gegeben, woraufhin es zu dieser «Packerei» gekommen sei und der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger zwei Schläge an den oberen Kopf gegeben habe.