Zusammenfassend präsentiert der Beschuldigte in seinen (zwei) Einvernahmen, in denen er Aussagen zur Sache machte, zwei unterschiedliche Versionen des Ablaufs bzw. der Fortsetzung der tätlichen Auseinandersetzung: - Einmal solle – nachdem sich die Auseinandersetzung zum Lift verschoben gehabt habe – der Straf- und Zivilkläger einen Schraubenzieher gezogen haben, worauf eine Drittperson eingegriffen habe. Für den Beschuldigten sei die Sache danach geklärt gewesen und er sei gegangen, worauf der Straf- und Zivilkläger ihm auf der Treppe zwei Schläge in den Nacken gegeben habe.