Auf Nachfrage bestätigte der Beschuldigte, danach sei nichts mehr passiert (p. 477 Z. 7). Der Beschuldigte rekapitulierte zudem nochmals, bevor er habe gehen wollen, habe der Straf- und Zivilkläger ihm zwei Schläge in den Nacken gegeben. Es sei dann zu dieser «Packerei» gekommen und er habe dem Straf- und Zivilkläger zwei Schläge auf den Kopf gegeben. Danach habe der Straf- und Zivilkläger den Schraubenzieher gezogen (p. 477 Z. 8 ff.).