_ sei nochmals gekommen und habe sie nochmals auseinander genommen. Er habe aber ohnehin aufhören wollen und sei dann gegangen (p. 24 Z. 194 ff.). Im Rahmen der Einvernahme an der Hauptverhandlung schilderte der Beschuldigte einen anderen Ablauf der Auseinandersetzung und führte aus, der Straf- und Zivilkläger habe zuletzt den Schraubenzieher gezogen, nachdem sie sich beim Lift gepackt hätten und er dem Straf- und Zivilkläger zwei Schläge an den oberen Kopf gegeben habe (p. 477 Z. 4). Auf Nachfrage bestätigte der Beschuldigte, danach sei nichts mehr passiert (p. 477 Z. 7).