_ dort gewesen und habe die Situation beruhigen und klären wollen (p. 22 Z. 110 f.). Weiter führte der Beschuldigte aus, sie seien dann schon wieder auseinandergegangen und für ihn sei es eigentlich schon fast geklärt gewesen. Er sei dann beim Lift bei der Treppe gewesen, eigentlich schon fast am Hinuntergehen, als ihm der Straf- und Zivilkläger zwei Fäuste in den Nacken gegeben habe. Dadurch habe sich in der Folge der Kampf ergeben (p. 22 Z. 11 ff.). Der Beschuldigte präzisierte im Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme nochmals, der Straf- und Zivilkläger haben den Schraubenzieher hervorgenommen, bevor er den Straf- und Zivilkläger geschlagen habe (p. 23 Z. 139 f.).