56 len und unerwarteten Ablauf schildert der Straf- und Zivilkläger über alle drei Einvernahmen konstant und widerspruchsfrei. Er führte sodann weiter aus, der Beschuldigte sei sogleich auf ihn gekommen und habe ihn vier bis fünf Mal (p. 47 Z. 170 f.) ins Gesicht geschlagen, bis eine albanisch sprechende Person (p. 40 Z. 71 ff.) eingeschritten sei (p. 39 Z. 64 f., p. 45 Z. 131 ff., p. 46 Z. 164 f., p. 450 Z. 12 ff.).