55 Die Schläge seien noch nicht schlagartig gekommen (p. 450 Z. 35 ff.). Auf Frage wer wen wann «weggemüpft» habe (p. 452 Z. 22) schilderte der Straf- und Zivilkläger, der Beschuldigte habe ihn mehrmals «weggemüpft» und versucht, ihn mit der Faust zu schlagen (p. 452 Z. 22 ff.). Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers sind nicht ganz klar bzw. konsistent, ob und wie der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger im ersten Teil der Auseinandersetzung mit den Faustschlägen tatsächlich traf.