559, S. 25 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). 8.2.4 Beweiswürdigung der Kammer Vorbemerkung In einem ersten Schritt ist die vorinstanzliche Würdigung der Aussagen des Privatklägers und des Beschuldigten 1 wiederzugeben. Anschliessend wird die Beweiswürdigung mit Blick auf den umstrittenen Sachverhalt in fünf Beweisthemen aufgeteilt. Als erstes Beweisthema ist zu prüfen, wie der Beschuldigte 1 den Privatkläger im ersten Teil der Auseinandersetzung zu schlagen versuchte (mit Füssen oder Fäusten).