Als der Straf- und Zivilkläger am Boden gelegen sei, habe sich der Beschuldigte über den Straf- und Zivilkläger begeben und begonnen mit den Fäusten ins Gesicht des Straf- und Zivilklägers zu schlagen/boxen (mindestens vier bis fünf Mal). Erst als ein Passant eingegriffen und den Beschuldigten vom Straf- und Zivilkläger heruntergerissen habe, habe der Beschuldigten vom Straf- und Zivilkläger abgelassen und sich entfernt. Der Straf- und Zivilkläger habe dabei im linken Gesichtsbereich Schürfwunden sowie ein leichtes blaues Auge erlitten (Ziff. I.2. der Anklageschrift).